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Statuten

Vereinsstatuten FC Bayern Fanclub Rot-Weiß Hochplateau

Art.1

Der Verein ist ein sportlich aktiver Freizeitverein. Er trägt den Namen FC Bayern Fanclub Rot-Weiß Hochplateau und hat seinen Sitz in Natz/Schabs – Südtirol.

Art.2

Der Verein ist ein beim FC Bayern München gemeldeter Fanclub dieser Fußballmannschaft und ist der Organisation der Bayern Fanclubs in Südtirol angeschlossen.

Art.3

Das Vereinszeichen besteht aus dem Vereinswappen des FC Bayern München mit einem Logo und mit der Aufschrift F.C. Bayern Fanclub Rot-Weiß Hochplateau. Die Vereinsfarben sind rot/weiß.

Art.4

Ziel und Zweck des FC Bayern Fanclub Rot-Weiß Hochplateau bestehen in erster Linie darin sich um Geselligkeit und Kameradschaft zu bemühen, Kontakt zu anderen Bayern Fanclubs zu halten und sich bei Freundschaftsspielen, Turnieren usw. sich mit anderen Bayern Fanclubs und Freizeitmannschaften zu messen.

Art.5

Der FC Bayern Fanclub Rot-Weiß Hochplateau enthält sich jeder politischen Tätigkeit. Alle Ämter und Tätigkeiten sind ehrenamtlich. Spesenvergütung für Tätigkeiten im Interesse des Vereins wird bei Beleg gewährt.

Art.6

Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schriftführer, dem Kassier und weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Vorstand behandelt Streitfälle jeglicher Art, bei nicht möglicher Einigung sowie bei Beschlussunfähigkeit liegt die Entscheidung beim Präsidenten. Der Vorstand bleibt vier Jahre im Amt.

Art.7

Die Vollversammlung wird alle zwei Jahre mündlich einberufen. Sie ist in zweiter Einberufung bei jeglicher Anzahl der Anwesenden beschlussfähig. Die Kassa wird jährlich von den Kassarevisoren überprüft. Die Vollversammlung fasst ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der Anwesenden durch Handaufheben oder in geheimer Wahl. Den Vorsitz führt der Präsident. Die Vollversammlung wählt alle vier Jahre in getrennten Wahlgängen den Präsidenten und die weiteren Vorstandsmitglieder.

Art.8

Eine außerordentliche Vollversammlung kann der Präsident, der Vorstand oder 15 Mitglieder mit deren Unterschrift verlangen.

Art.9

Die Rechnungsrevisoren müssen Mitglieder des Vereins sein und haben die Aufgabe die Tätigkeit des Vereins in finanzieller Hinsicht zu prüfen und dessen Richtigkeit zu bestätigen. Sie werden jährlich von der Vollversammlung ernannt.

Art.10

Der Präsident des FC Bayern Fanclub Rot-Weiß Hochplateau vertritt den Verein nach außen und innen, ist Kontaktperson zum FC Bayern München und zu anderen Fanclubs und Freizeitvereinen. Er ist Anlaufstelle für Ideen, Vorschläge Reklamationen u.a.m. Der Präsident bestimmt in Absprache mit Vorstand die Ausrichtung des Vereins. Er kann bei allen Entscheidungen Einspruch erheben und besitzt das letzte entscheidende Wort. Er trägt die Hauptverantwortung im Verein.

Art.11

Mitglied beim FC Bayern Fanclub Rot-Weiß Hochplateau kann jeder werden, der Bayern Fan ist. Bayern Fan zu sein ist also logische Voraussetzung um die Mitgliedschaft des Vereins zu erwerben. Altersgrenzen gibt es keine. Die Anzahl der Mitglieder ist beschränkt, kann aber erhöht werden.

Art.12

Die Mitglieder des FC Bayern Fanclub Rot-Weiß Hochplateau sind den Verein unterstützende Mitglieder, sie unterstützen ihn finanziell per Mitgliedsbeitrag.

Art.13

Bei Austritt oder Ausschluss eines Mitgliedes wird der für das laufende Jahr bereits bezahlte Mitgliedsbeitrag nicht zurückerstattet. Das ausscheidende Mitglied hat keine finanziellen Ansprüche.

Art.14

Abänderungen dieses Statutes kann nur die Vollversammlung beschließen.

Art.15

Die Auflösung des Vereins kann nur die Vollversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der Anwesenden durchführen. Das gesamte Eigentum des Vereins kann erst nach dreijähriger Verwaltung durch die von der Vollversammlung bestimmten Treuhändler veräußert und dessen Erlös, sowie alle verfügbaren Barmittel einem gemeinnützigen Verein zugeführt werden.

Art.16

Alle im Statut nicht inbegriffenen Fälle werden nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
Viums, 26.06.2012